bleeding edge
 

πυρὸς ἰδιωτικός: J. Herrmann, Chr. d’Ég. 63 (1957), S. 122, versteht die Stelle so, dass die Zinsverpflichtung mit eigenem Weizen der Pächter erfüllt werden, d.h. eine Zahlung auf dem Girowege ausgeschlossen sein sollte.

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