Vgl. Otto, Priester u. Tempel I S. 293; seine Anschauungen sind aber abzulehnen; denn der μερισμὸς βαλανείων ist, vereinnahmt durch ἀπαιτηταί, nicht die gewöhnliche Badesteuer, welche durch πράκτορες ἀργυρικῶν beigetrieben wurde, sondern eine besondere Umlage für die Errichtung von neuen Bädern oder die Wiederherstellung alter.