bleeding edge
 

Der Vorschlag τῇ zu lesen statt κώμῃ (F. Mitthof, Z.P.E. 133, 2000, S. 196) trifft nicht zu, weil es hier nicht um den Registrierungsvermerk handelt, sondern um die Markierung der Parzelle, N. Kruit, briefl.

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